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Mitwirkung von Bewohnerbeiräten in Altenpflegeheimen im Landkreis Biberach         

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1. Statistische Zahlen: 

 

25 stationäre Pflegeeinrichtungen über 1.600 stationären Betten gibt es im Landkreis Biberach. Insgesamt gesehen sind die Heime ein bedeutender  Dienstleistungsbetrieb im Landkreis mit enormer gesellschaftlicher Verantwortung für die Bewohner.

 

2. Veränderungen:

 

a) Demografischer Wandel:

Steigende Bettenzahl trotz des meist späteren Eintritts der pflegebedürftigen Bewohner. Pflegebedürftigkeit der Bewohner in den Heimen steigt.

b) Wandel vom Altenheim zum Pflegeheim:

Während vor 15 bis 20  Jahren noch weitgehend die Kommunen diese Aufgabe wahrnahmen, sind während dieses Wandels private Träger oder Gesellschaften an deren Stelle getreten. Dies  hat sich fast stillschweigend vollzogen. Damit fallen kommunalpolitische Spielregeln der Fürsorge bei Führung und Betrieb  der Heime weitgehend weg. Altenpflegeheime sind heute – wie die Krankenhäuser -  wirtschaftlich ausgerichtete Betriebe, wenn auch unter gesetzlichen Mindestvorgaben geführt.

 

3. Bewohnerbeirat: 

 

Jedes Pflegeheim hat einen Bewohnerbeirat, deren Größe von der Zahl der Bewohner in der Einrichtung abhängt. Er ist alle zwei Jahre aus den Bewohnern selbst und ergänzend aus einem nahestehenden Personenkreis zu wählen. Kann die Wahl infolge Bewerbermangels nicht stattfinden, bestellt die Heimaufsicht ein Fürsprechergremium, wenn auch das nicht möglich ist,  einen Bewohnerfürsprecher von Amts wegen. Die Rechte und Pflichten wie das Betätigungsfeld unterscheiden sich bei den gewählten und bestellten Vertretern nicht. Die Heimmitwirkung hat unter den dargestellten Veränderungen also an Bedeutung gewonnen. Tatsächlich ist diese aber immer mehr in den Schatten der Anonymität getreten.

Situationsschilderung:

Im Kreis Biberach sind von den 25 Pflegeheimen nur 9 Bewohnerbeiräte gewählt während 16 bestellte Fürsprechergremien / Heimfürsprecher  von Amts wegen tätig sind.

Dieses Verhältnis macht nachdenklich und hinterlegt eine deutlich  angespannte Personalsituation bei der Heimmitwirkung.

Insgesamt sind etwa 90 Personen als Heimbeiräte tätig.

Ziel und Zweck: Der Bewohnerbeirat ist die generelle Interessenvertretung der Bewohner und er hat ein Mitwirkungsrecht bei den  Gestaltungen des Heimlebens.

Ziel: Eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglichen.

Zweck: Selbständigkeit und Selbstbestimmung und damit die Würde der Bewohner stützen  und fördern.

Eine durchaus wichtige,  anspruchsvolle aber genauso hingebungsvolle Aufgabe.

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4. Aufgabe des Kreisseniorenrats (KSR) BC:

 

Die bis 2014 völlig isoliert agierenden und auf sich allein gestellten Bewohnerbeiräte der einzelnen Heime wurden durch den KSR BC zu einer kreisweiten Gemeinschaft mit folgenden Zielen  zusammengeführt:

a)   Gegenseitiges Kennenlernen, Kommunikation und Meinungsaustausch erleichtern

b)   Zentrale Unterrichtung und Ausbildung ermöglichen

c)   Den Heimbeiräten praktische Ratschläge und allgemeinen Rückhalt vermitteln

d) An den Pflegestandorten das örtliche Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt in der Bevölkerung anheben (Respekt entgegenbringen, Dank und Anerkennung aussprechen).

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Unter Federführung des KSR BC führt zur Realisierung dieser Ziele ein jährlicher Erfahrungsaustausch, die Bereitstellung von Information und Beratung (auch Einzelberatung in den Einrichtungen) sowie bei Bedarf eine Aus- und Fortbildung statt.

 

Hier stellen wir Ihnen den KSR BC - Leitfaden für den Bewohnerbeirat sowie die Broschüre “Mitwirkung im Heim”, Gesetzliche Bestimmungen und andere Ausführungen zum Herunterladen vor.

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Unser Aus- und Fortbildungskonzept 

 

Seit 2014 wurden drei Ausbildungsschulungen in Mietingen und Langenenslingen abgehalten, um neue Bewohnerbeiräte auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Die Seminare dauern einen Tag.

Aktuelle Informationen werden bei den jährlichen Erfahrungsaustauschen vermittelt, die sich über einen Nachmittag erstrecken.

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Spezialseminare wie z. B. Kommunikation werden bei Bedarf angeboten.

Sie können jederzeit weitere Auskünfte bei unserem Dozenten erhalten oder Ihr Fortbildungsinteresse anmelden. Wir freuen uns auf Sie.

 

Dozent Rudolf Hartmann,

Alpenweg 3,

88487 Mietingen,

Telefon: 07353 91169,

Mobil: 0152 2897 8303,

E-Mail: rudolf.Hartmann@web.de

 

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